Hausordnung

Liebe Gäste, Kino ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der
Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar
Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten:


Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen - wir achten darauf!

Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der
Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Seit 2003
dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen,
die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) und die
Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter/innen gern.
Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in
einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.), darf daher keinen
Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino!

Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich
und mit jährlich steigender Tendenz. Filmpiraterie - also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal - ist
eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um
Filmpiraterie im Kino zu unterbinden.
Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke pp. stichprobenartig oder
systematisch kontrollieren. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer
Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung -
also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Lieferanten
anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

 

"Schmuggler" sind im Kino unerwünscht!

Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren
Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks,
Süßwaren etc. anzubieten.
Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks,
Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem
Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.

 

Ohne Eintrittskarte läuft Nichts!

Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer von uns autorisierten, gültigen - ggf. auch
elektronischen - Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird
auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen.
Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von
50,-- € verpflichtet und erhalten Hausverbot. Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten
Vorstellungsbeginn abgeholt sind, können wir frei verkaufen. Online gekaufte Tickets verfallen bei Nicht-Erscheinen des Gastes.

 

Unsere Haftung – Ihre Einwilligung:

• Haftung: Wir haften insbesondere bei Sachschäden - auch wenn unsere Erfüllungsgehilfen sie verursachen - nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften wir für Verschulden im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen. Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen
unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet.
• Hausrecht: Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seine/n Theaterleiter/in oder dessen Stellvertreter/in ausgeübt. Bitte
leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge. Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen,
wie Sie es selbst gerne vorfinden möchten, freut das alle Gäste; Müllbehälter sind ausreichend vorhanden. Beanstandungen
melden Sie bitte sofort an unser Servicepersonal.
• Einwilligung: Bilder/Fotos von unseren Veranstaltungen erscheinen auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken wie
Facebook etc.. Mit dem Besuch unserer Filmtheater willigen Sie in die Veröffentlichung solcher Fotos ein.
• Handy: Und wenn Sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal Ihr Handy und sonstige elektronische Geräte auszuschalten,
wünschen wir Ihnen:

Gute Unterhaltung und viel Spaß !